Nov 29, 2023 Eine Nachricht hinterlassen

Was beinhaltet eine Zollkontrolle? Was ist der Prozess?

Unter Zollinspektion versteht man die administrative Durchsetzungsmaßnahme, die von den Zollbehörden nach Annahme der Erklärung der Zollanmeldungsstelle ergriffen wird, um rechtmäßig festzustellen, ob Art, Ursprung, Zustand, Menge und Wert der importierten oder exportierten Waren mit den detaillierten Angaben auf den Waren übereinstimmen Deklarationsformular durch physische Untersuchung der Waren.

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I. Was die Zollkontrolle beinhaltet

Zu den üblichen Inhalten der Zollkontrolle gehören: Überprüfung von Produktnamen, Spezifikationen, Mengen, Gewichten, Anzahl der Pakete, Kontrolle von Markierungen, Überprüfung auf Verstöße, Bestätigung der Warenquelle, Klassifizierung von Artikeln, Prüfung des Zustands (neu oder gebraucht), Überprüfung der Preise, Sammlung von Proben zum Testen, Prüfen von Fahrzeugen, Prüfen von Containern und zum Aufspüren versteckter Gegenstände.

II. Pflichten von Empfängern und Absendern bei der Inspektion

1. Bei der Zollkontrolle sollte der Empfänger oder Absender importierter oder exportierter Waren oder deren bevollmächtigte Vertreter anwesend sein und für den Transport der Waren sowie das Öffnen und Wiederverschließen der Verpackung gemäß den Zollvorschriften verantwortlich sein.

2. Bei der Zollkontrolle sollte der Empfänger oder Absender importierter oder exportierter Waren oder deren bevollmächtigte Vertreter anwesend sein, um die Kontrolle zu begleiten, die vom Zoll verlangten erforderlichen Dokumente vorzulegen und ihre Fragen zu beantworten.

3. Wenn der Zoll eingehende oder ausgehende Transportfahrzeuge kontrolliert (einschließlich inländischer Fahrzeuge, die zollpflichtige Waren befördern), sollte die für das Transportfahrzeug verantwortliche Person oder relevantes Personal anwesend sein. Sie müssen den Aufforderungen des Zolls nachkommen, Abteile, Räume oder Fahrzeugtüren zu öffnen. Wenn der Verdacht auf verbotene Gegenstände besteht, sollten sie die Inspektion von Bereichen ermöglichen, in denen verbotene Güter versteckt sein könnten, und Güter oder Materialien wie gewünscht bewegen.

III. Zollkontrollprozess

1. Nachdem der Zoll die Notwendigkeit einer Inspektion bestätigt hat, druckt der Empfangsbeamte vor Ort eine „Inspektionsbenachrichtigung“ aus und übergibt sie dem Zollanmelder.

2. Der Zoll legt die Inspektionszeit entsprechend der Personalverfügbarkeit und -position fest und legt sie in der Regel auf den folgenden Tag fest.

3. Bei der Inspektion muss der Außenhandelsvertreter oder autorisierte Ausfuhrzollanmelder anwesend sein und dafür verantwortlich sein, die Warenverpackung gemäß den Vorgaben des Zolls zu bewegen, zu öffnen und wieder zu verschließen. Unter besonderen Umständen kann der Zoll unverzüglich eine Kontrolle durchführen, erneut prüfen oder Proben entnehmen.

4. Nach Abschluss der Zollkontrolle unterschreibt und bestätigt das Begleitpersonal die Angaben im „Inspektionsprotokoll“. Kommt es durch die Kontrolle zu einem Schaden an der Ware, hat der Außenhandelskaufmann das Recht, von den zuständigen Zollbeamten Schadensersatz zu verlangen, allerdings sind entsprechende Verfahren einzuhalten.

 

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